22. April 2026
Digitale Souveränität: Herrschaftsbegriff oder Modewort

Wenn aktuell die Souveränität diskutiert wird, geschieht dies meist im Licht deren Gefährdung: Ist die Schweiz als global vernetztes und von internationalen Entwicklungen abhängiges Land noch souverän? Mit der Entwicklung zur digitalen Gesellschaft, die mit der künstlichen Intelligenz noch eine neue Dimension erhält, steht die Frage nach Abhängigkeiten und nach dem richtigen Mass an Unabhängigkeit mit verstärkter Dringlichkeit im Raum.
Spätes Erwachen der Politik
Noch im Jahr 2019 blieb die Forderung nach einer Strategie für digitale Souveränität (1) ohne Resonanz, obwohl der Bundesrat kurz zuvor selber kritische Abhängigkeiten der Bundesverwaltung von IT-Lieferant:innen feststellte (2). Im Januar 2022 forderte swissICT-Präsident Thomas Flatt die nationale Sicherheit zu garantieren, systemrelevante Infrastrukturen zu schützen und die Handlungsfähigkeit der Wirtschaft im Digitalbereich zu erhalten. Dabei seien europäische Interessen über den Freihandel zu stellen und es brauche «unpopuläre Prioritäten», was er als «Anbauschlacht des 21. Jahrhunderts» bezeichnete. Als hätte er damit die Politik aufgeweckt: Im Februar 2022 folgte ein Postulat (3), das zum bundesrätlichen Bericht Digitale Souveränität der Schweiz vom November 2025 führte.
Handlungsfähig statt unabhängig
Definitiv erwacht ist das Parlament im letzten Jahr mit 21 parlamentarischen Vorstössen zum Thema. Digitale Souveränität dient dabei ab und zu als schlagwortartiger Lockvogel. So wird der Begriff überstrapaziert, wenn er auch für den privatwirtschaftlichen Digitalbereich verwendet wird; hier befindet man sich im Feld der digitalen Selbstbestimmung privater Akteur:innen. Oft wird Souveränität mit Unabhängigkeit gleichgesetzt, was zu kurz gegriffen ist. Treffend ist die bundesrätliche Definition: «Die mit staatlichen Aufgaben betrauten Akteur:innen in der Schweiz verfügen über die erforderliche Kontroll- und Handlungsfähigkeit im digitalen Raum, um die Erfüllung der ihnen übertragenen staatlichen Aufgaben sicherzustellen». Zur Stärkung der Handlungsfähigkeit kann ein Arbeiten im EU-Verbund geradezu geboten sein, was der Nationalrat mit Annahme einer entsprechenden Motion (4) zum Ausdruck brachte. Der hergebrachte Souveränitätsbegriff hat nicht ausgedient. Der Bundesrat fokussiert richtigerweise auf den verfassungsmässigen Begriff der Souveränität und auf Akteur:innen, die staatliche Aufgaben mit digitalen Ressourcen erfüllen. Das bundesrätliche Denkmodell macht handlungsfähig, da die Kompetenzordnung gewahrt bleibt.
Menschen statt Technik
Im bundesrätlichen Bericht geht es nicht um Digitaltechnik. Vielmehr werden Ziele definiert, die an Akteur:innen und somit an Menschen und deren Kontroll- und Handlungsfähigkeit anknüpfen. Ohne das Handeln der adressierten Akteur:innen bliebe die Strategie toter Buchstabe. Der Bundesrat lässt aber die Frage offen, wie die Menschen befähigt werden, anhand der vorgegebenen Kriterien die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hier könnte an die bestehenden Arbeiten der Akademien der Wissenschaften Schweiz angeknüpft und die unverzichtbare Data Literacy gefördert werden.
Priorisierung und prozessuale Einbindung der Massnahmen
Eine Grundfrage bleibt im bundesrätlichen Bericht unbeantwortet: Wie bedeutend ist die Erfüllung einer staatlichen Aufgabe für das Gemeinwesen? Eine Priorisierung wird möglich, wenn der Diskurs auch die systemische bzw. institutionelle Dimension einbezieht (so gemäss dem Whitepaper «Digitale Souveränität» der Swiss Data Alliance, 2024). Die Risikopolitik und das Inventar der kritischen, für die Schweiz besonders bedeutenden Infrastrukturen sollten im Lichte der Gesamtstrategie koordiniert sein und auch die Ebene der kantonalen Aufgaben mitumfassen. Fragen stellen sich auch in Bezug auf die neu zu bildende interdepartementale Arbeitsgruppe Digitale Souveränität. Sie wird zwar dem Querschnittcharakter der Aufgabenstellung gerecht, es fragt sich aber, wie diese Arbeitsgruppe in die bestehenden Prozesse des Risikomanagements eingebunden wird.
Strategische Planung grundlegender Infrastrukturen
Digitalpolitik kann zusätzlich vorausschauende Investitionen in grundlegende Infrastrukturen notwendig machen. Es lohnt sich, Rechenleistung im eigenen Land zu sichern. Für grundlegende Infrastrukturen kann das Prinzip der Offenheit wichtig werden. Die strategische Planung muss anderen Regeln gehorchen als der tägliche Einkaufszettel der Verwaltung. Die Schweiz hat bereits heute eine hohe Dichte an Rechenzentren. Mit dem Swiss National Supercomputing Centre im Tessin ist die Schweiz vorne mit dabei. Zusätzlich hat sie die ETH und die EPFL als starke Forschungsinstitutionen mit fortschrittlicher Aufstellung in Sachen Künstliche Intelligenz. Mit ihrer Neutralität und ihrem hohen Bildungsniveau hat die Schweiz einen grossen Wert in der Hand. Sie sollte ihn ausbauen.
Digitale Souveränität als Verfassungsfrage
Das Rad der Digitalisierung dreht schnell und immer schneller. Wie bleibt die Schweiz in dieser Dynamik souverän? Auf Gesetzesebene wurden mit dem EMBAG bereits Spuren gelegt, zum Beispiel mit der Förderung offener Standards und Schnittstellen. Die Verwaltung sollte sie nun aktiv verfolgen. Allerdings verhindert das auf verteilte Macht getrimmte Staatssystem nach wie vor, unser System wirklich zukunftsfähig und resilient zu gestalten. Damit ist die Ebene der Verfassung adressiert, die ja auch die grundlegenden souveränitätspolitischen Weichen stellen sollte. Diese Verfassungsebene wird mit parlamentarischen Vorstössen thematisiert (5/6/7). Der Bundesrat verweist in seinen diesbezüglichen Antworten auf die Arbeiten der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS), die einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung anstrebt. Damit bekäme auch die digitale Souveränität eine verfassungs- rechtliche Basis, welche die digitale Handlungsfähigkeit der Schweiz stärken wird.
Verweise
1) Motion 19.3884 Derder «Eine Strategie für die digitale Souveränität der Schweiz»
2) Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 16.3515 Weibel «Abhängigkeit von Herstellern und Wege zur Risikominderung bei IT-Beschaffungen»
3) Postulat 22.4411 Z’graggen «Strategie Digitale Souveränität der Schweiz»
4) Postulat 25.3197 Marti «Künstliche Intelligenz. Europäischen Effort und Zusammenarbeit stärken»
5) Postulat 23.3050 Die Mitte-Fraktion «Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?»
6) Motion 24.4045 Würth «Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel»
7) Motion 26.3005 SPK-S «Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel»