9. September 2026

KI-generierte Verträge? „Lassen Sie das die Fachleute machen“

Den nächsten IT-Vertrag unterschreiben und hoffen, dass er hält, was er verspricht? Für KMU ohne eigene Rechtsabteilung ist das oft Realität. Genau hier setzen die ICT-Modellverträge von swissICT und SWICO an. Juristisch geprüfte, sofort einsatzbereite Vorlagen, die diese Lücke schliessen. Wir haben Carmen de la Cruz (Mitglied und Co-Leiterin der Rechtskommission von swissICT) zur Überarbeitung ausgewählter Modellverträge befragt.

5 Fragen an Carmen de la Cruz, Co-Leiterin der Rechtskommission von swissICT

Was war der Auslöser dafür, ausgewählte Modellverträge jetzt grundlegend zu überarbeiten?

Carmen de la Cruz: Unsere Modellverträge begleiten die Schweizer ICT-Branche seit Ende der Neunzigerjahre. In dieser Zeit hat sich vieles verändert, was für einen IT-Vertrag wichtig ist. Cybersicherheit war damals kein Thema für eine Haftungsklausel. Das Datenschutzrecht ist mit dem revidierten DSG ein anderes geworden. Und plötzlich standen Unternehmen vor der Frage, ob sie ihre Tätigkeit unter Zuhilfenahme von KI-Tools ausüben dürfen. Die Rechtskommissionen beider Verbände haben festgestellt: Die Verträge gaben darauf keine Antworten. Der eigentliche Antrieb war also gar nicht die KI. Es war der Anspruch, die Modellverträge grundsätzlich zu aktualisieren, wo es angezeigt war.

Änderungen gab es auch hinsichtlich der Klausel über höhere Gewalt. Welche Themen stehen da im Vordergrund?

CC: In die Klausel wurden verschiedene vergangene Ereignisse wie Pandemien, staatliche Massnahmen etc. aufgenommen und die Klausel damit modernisiert. In Bezug auf Cyberangriffe von Dritten wurde ebenfalls ein Formulierungsvorschlag integriert:  Ein Angriff, den man trotz aktuellem Stand der Technik und der Implementierung der notwendigen und aktuellen technischen und organisatorischen Massnahmen nicht verhindern konnte, kann auch als höhere Gewalt gelten. Die Klausel ist kein Freipass. Höhere Gewalt setzt voraus, dass das Ereignis ausserhalb des eigenen Einflussbereichs lag. Und dass die nach Art. 8 DSG erforderlichen Schutzmassnahmen eingehalten wurden. Für ein Unternehmen, das gerade angegriffen wird, heisst das konkret: Wer seine Hausaufgaben bei der Sicherheit seriös und umfassend gemacht hat und seine Melde- und Schadensminderungspflichten wahrnimmt, kann mit dieser Klausel einen gewissen Schutz haben. Sie belohnt Sorgfalt. Sie ersetzt sie nicht.

Ihr sprecht von einem „sachgerechten Ausgleich“ zwischen Anbieter und Kunde. Wo lag der grösste Streitpunkt bei der Überarbeitung?

CC: Sehr intensiv haben wir über die faire Risikoverteilung zwischen Anbieter und Kunde gerungen. Ein Beispiel: Ein Anbieter möchte seine Haftung begrenzen, sonst wird das Risiko unkalkulierbar. Ein Auftraggeber möchte im Schadensfall nicht mit leeren Händen dastehen. Beides ist berechtigt. Und beide Positionen sassen bei uns tatsächlich am Tisch, weil die Rechtskommissionen von swissICT und SWICO zusammengearbeitet haben. Genau das macht diese Verträge für mich so besonders und war zugleich die Herausforderung. Wir schreiben nicht für die eine oder die andere Seite. Jede Klausel muss so ausgewogen sein, dass sie ein Anbieter unterschreiben kann und ein Kunde ebenso, ohne dass sich eine Seite über den Tisch gezogen fühlt. Das ist seit jeher die Qualität und das Alleinstellungsmerkmal der Modellverträge.

Für ein KMU ohne eigene Rechtsabteilung: Was ändert sich im Alltag ganz konkret, wenn man jetzt einen Modellvertrag statt eines selbstgestrickten oder KI-generierten Vertrags nutzt?

CC: Mit einem Modellvertrag füllen Sie über eine geführte Eingabemaske Ihre Daten ein. In wenigen Minuten haben Sie ein fertiges PDF oder Word-Dokument, juristisch geprüft, auf dem Stand 2026, in Deutsch oder Französisch. Unternehmen müssen ihre knappe Zeit nicht mehr in die Frage stecken, ob die Haftungsklausel standhält oder der Vertrag fair ist. Sie können sich auf das konzentrieren, was ihr Geschäft ausmacht: Leistung, Preis, Termine. Und sie haben bei Fragen eine Grundlage, die schon durch echte Verhandlungen gegangen ist, die von Experten diskutiert, verbessert und sorgfältig formuliert wurden. Das ist der eigentliche Wert für ein Unternehmen ohne Hausjuristin:

Wenn du KMU nur einen Rat geben könntest, bevor sie den nächsten IT-Vertrag unterschreiben, welcher wäre das?

CC: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Und lassen Sie Verträge mit hohen Vertragsvolumina nicht einfach von einer KI erstellen. Lesen Sie einen Vertrag und die Geschäftsbedingungen vor der Unterschrift, nicht erst danach. Viele schauen sich einen Vertrag erst dann genau an, wenn etwas schiefläuft. Dann ist es zu spät, die Regeln zu ändern. Nehmen Sie sich die Zeit vor der Vertragsunterzeichnung. Oder fragen Sie eine Fachperson, zum Beispiel aus unserer Rechtskommission. Und wenn Sie dafür keine eigene Rechtsabteilung haben, was auf die allermeisten KMU zutrifft: Bauen Sie nicht selbst mit KI zusammen, was Fachleute längst sauber mit den Modellverträgen ausgearbeitet haben.

 

Die ICT-Modellverträge

Die ICT-Modellverträge von swissICT und SWICO sind vollständig überarbeitet. Sie wurden von erfahrenen ICT-Anwälten der Rechtskommissionen beider Verbände ausgearbeitet. Geregelt werden IT-Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Anbietern und Kunden, paritätisch und fair für beide Seiten. Dies beinhaltet Mediations- und Gerichtsstandsklauseln, um eine Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren zu offerieren. Neu geklärt: der Einsatz von KI-Systemen, Leistungspflichten bei Cyberangriffen und Anpassungen bei Kostenentwicklungen.

Die Verträge sind sofort einsatzbereit. Kein juristisches Vorwissen nötig. Daten eingeben, Vertrag generieren, fertig.

Als swissICT-Mitglied sparen Sie deutlich: 285 statt 750 Franken pro Vertrag und Jahr.

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