Kriterien zur Abgrenzung Auftrag und Personalverleih
Ein Auftrag muss eine ausführliche, detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistung enthalten. Je weniger definiert ist, umso mehr Weisungen muss der Kunde dem Leistungserbringer erteilen. Personalverleih besteht, wenn weitgehendes Weisungsrecht vorliegt, die Leistung mit Werkzeug, Material und Geräten des Kunden und mehrheitlich am Sitz und im Rahmen der Arbeitszeiten des Kunden erbracht wird. Ebenfalls, wenn der Leistungserbringer dem Kunden in Bezug auf die zu erbringende Leistung keine Gewährleistungsrechte einräumt. Der Verleiher haftet nur für die sorgfältige Auswahl des verliehenen Arbeitnehmers.