13. August 2019

Mit Legal Help bieten wir eine kostenlose Erstberatung an

Die Rechtskommission, eine Fachgruppe von swissICT, bietet seit wenigen Wochen exklusiv für Mitglieder eine unentgeltliche Rechtsauskunft in digitalen Fragen an. Wie das genau funktioniert, verraten Carmen De la Cruz und Roland Mathys, die beiden Co-Leiter der Rechtskommission.
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Um was geht es bei Legal Help?
Roland Mathys: Mit Legal Help wollen wir Unterstützung bieten für Unternehmen, die rechtliche Fragen haben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und entweder keinen Zugriff haben auf Fachexperten oder aber eine erste kurze Auskunft brauchen in Bezug auf eine Problematik, ohne dass grössere Kosten anfallen. Diese neue Dienstleistung steht nur den Mitgliedern von swissICT zur Verfügung. Sie ist unentgeltlich.

Wer steckt hinter der Dienstleistung?
Carmen De la Cruz: Diese Rechtsauskunft wird durch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte der swissICT Rechtskommission bedient – sprich von den auf der Website aufgeführten Kolleginnen und Kollegen. Sie sind für Ihre Fragen da und beantworten diese entsprechend speditiv, mit dem Fach-Know-how, das sie über die Jahre gewonnen haben.

Wie sehen die Spielregeln aus?
Roland Mathys: Mit Legal Help bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Weitergehende Beratungen wären dann kostenpflichtig. Es geht darum, dass wir die Fragen aufnehmen, abklären und per Mail oder telefonisch beantworten, wie die Sachlage ausschaut und welche juristischen Themen und Fragen sich daraus ergeben könnten. Dies soll innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen geschehen, im Idealfall schneller. Bei der Beratung wird das Anwalts geheimnis gewahrt. Eine Haftung können wir für diese kurzfristigen Antworten nicht übernehmen. Wichtig ist uns, dass der ganze Ablauf unkompliziert und speditiv vor sich geht.

Wo muss ich mich melden?
Carmen De la Cruz: Sie können sich über das swissICT Mitgliederportal einloggen und dort auf einem Formular Ihr Problem und den Sachverhalt schildern sowie Ihre eigenen Koordinaten angeben. Danach wird die Geschäftsstelle von swissICT eine Zuteilung der Anfragen vornehmen. Die Anwältinnen oder Anwälte werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf zahlreiche Anfragen!

Die Rechtsauskunft wird durch die folgenden Mitglieder der Rechtskommission von swissICT erbracht, die alle ausschliesslich oder überwiegend im ICT-Recht beraten:

  • Carmen De La Cruz, de la cruz beranek Rechtsanwälte AG
  • Alexander Hofmann, Laux Lawyers AG
  • Roland Mathys, Schellenberg Wittmer AG, Zürich
  • Alesch Staehelin, TIMES Attorneys, Zürich
  • David Vasella, Walder Wyss Rechtsanwälte

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