21. August 2024
Ein Jahr neues Datenschutzgesetz (DSG) – Bilanz und Ausblick
MEDIENMITTEILUNG vom 21. August 2024
Rückblick: Bilanz nach einem Jahr
Im Gegensatz zur Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018, die zu einer Welle von Aktivitäten und Anpassungen in Unternehmen und Behörden führte, zeigt sich in der Schweiz nach Inkrafttreten des revidierten DSG bislang eine erstaunliche Ruhe. Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gab es bisher nur wenige Meldungen zu Sicherheitsverletzungen. Ebenso wurden (soweit allgemein bekannt) keine Strafverfahren wegen Verstössen gegen das DSG eingeleitet.
Ein Grund für die geringe Aussenwirkung könnte sein, dass viele Unternehmen bereits durch die DSGVO-Umsetzung gut vorbereitet waren und nur noch wenige Anpassungen vorgenommen werden mussten. Zudem sind die Sanktionsmöglichkeiten unter dem DSG weniger streng als unter der DSGVO, was zu einer gewissen Passivität geführt haben könnte. Auch die Betroffenenrechte, wie etwa das Auskunftsrecht, wurden wenig in Anspruch genommen. Der EDÖB selbst hat zudem wenig Richtlinien oder Leitlinien veröffentlicht.
Möglich ist aber auch, dass Unternehmen im Datenschutz zwar viel zu tun haben, dies aufgrund der bereits bekannten Themen aber keine grossen Wellen geworfen hat. Die Nachfrage nach Privacy-Spezialisten ist beispielsweise nach wie vor da. Dies alles ist ein Grund mehr, um im September hinter die Kulissen der Unternehmen zu blicken und den Puls zu fühlen (vgl. Eventankündigung unten).
Ausblick: Wie wird der Einfluss von KI den Datenschutz beeinflussen?
Die Durchsetzungskraft des DSG bleibt ungewiss. Grösserer Handlungsbedarf für Unternehmen wird wohl erst dann entstehen, wenn das Gesetz erneut angepasst wird oder die Datenschutzbehörde Klarheit in offenen Fragen schafft. Erste Ansätze sind beim EDÖB insbesondere bei den nach seiner Meinung strengen Anforderungen an die Informationspflicht in Datenschutzerklärungen zu erkennen. Allerdings wird sich bei den Betroffenenrechten und den strafrechtlichen Sanktionen wohl auch in Zukunft wenig ändern.
Noch offen ist, wie der zunehmende Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) den Datenschutz beeinflussen wird. Ob das DSG für die Herausforderungen des Einsatzes von KI-Systemen ausreichend ist oder ergänzt werden muss, hängt auch von der KI-Auslegeordnung ab, die für das vierte Quartal 2024 angekündigt ist. Dabei handelt es sich um eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Auslegeordnung. Im März diesen Jahres liess Bundesrat Beat Jans in einem Podiumsgespräch mit Monika Simmler von der HSG durchblicken, dass die Auslegeordnung im November 2024 erwartet werden könne. Es bleibt an dieser Stelle abzuwarten und weiter zu beobachten.
Nach fast einem Jahr unter dem neuen Datenschutzregime ist es erstaunlich (oder zum Glück) still um das DSG. Dies könnte positiv sein, solange die Ziele des Datenschutzes erreicht werden. Doch ist das wirklich der Fall? Während das Gesetz in den Köpfen der Unternehmen angekommen ist und grösstenteils umgesetzt wurde, bleibt die Frage offen, ob der damit verbundene administrative Aufwand, insbesondere für KMU, im Verhältnis zum Nutzen steht.