Erstmals eine Honorar-Erhebung zu Beratungshonoraren geplant
swissICT startete im Jahr 2017 die jährliche Erhebung von ICT-Personalverleih-Honoraren in Anwenderunternehmen und Verwaltungen. Im Jahr 2021 erhob der Verband auf Kundenwunsch erstmals Honorare von Marketing-Agenturen, letztes Jahr dagegen wieder im ICT-Personalverleih.
Im Jahr 2022 nahmen 10 Firmen (2020: 12 Firmen) an dieser Erhebung teil und machten Angaben zu 1’163 Personalverleih-Einsätzen (2020: 3’711 Nennungen) für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2022. Zu den Teilnehmern zählten Banken, Versicherungen, Telekom und öffentliche Verwaltung.
Die Ergebnisse sind vergleichbar mit früheren Jahren. Die Mediane für unterschiedliche ICT-Berufe und Kompetenzstufen streuen um einen Faktor drei zwischen rund CHF 70.- und über 200.- pro Stunde. Die Quartile (25%, 75%) weichen mehrheitlich 10-20% vom Median ab, in einzelnen Fällen jedoch wesentlich mehr. Die Streuung der Ansätze ist bedeutend, so dass Kenntnisse der marktüblichen Ansätze nach wie vor eine wichtige Basis für Vertragsverhandlungen bleiben.
Das Interesse für jährliche Informationen im ICT-Personalverleih ist jedoch abnehmend, da viele Unternehmen zur Umsetzung von Projekten in die agile Projektwelt gewechselt haben. Somit steht nicht mehr die einzelne Fachressource im Vordergrund, sondern der Value, welches ein Team in einem rasant wachsenden Marktumfeld erbringen kann.
Das Bedürfnis nach Informationen über ganzheitlichen Beratungsdienstleistungen im IT- und Non-IT-Umfeld hat seit Beginn der Honorar-Erhebungen kontinuierlich zugenommen. Aus diesem Grund plant swissICT im Jahr 2023 erstmals eine Honorar-Erhebung zu Beratungshonoraren mit Schwerpunkt im Bereich von Informatik-Aufträgen. Gleichzeitig sollen zusätzliche Honorar-Informationen über Management-Beratung, HR/Coaching-Dienstleistungen und weitere Beratungsbereiche erfasst werden
Christian Müller, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Honorare
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