30. August 2019

Wolf im Schafspelz – Stellungnahme zum Finma-Rundschreiben

Banken und Versicherungen sowie ICT-Dienstleistern im Finanz-Sektor droht im Rahmen der geplanten Teilrevision des Finma-Rundschreibens «Outsourcing – Banken und Versicherungen» aufgrund neuer Regelungen erheblicher Mehraufwand. swissICT hat dazu Stellung bezogen.

«Das Kleinbankenregime verfolgt das Ziel, die Effizienz der Regulierung und Aufsicht für kleine, besonders solide Institute zu erhöhen», schreibt die Finma auf ihrer Website zu ihrem Vorhaben, verschiedene Rundschreiben im Rahmen des sogenannten «Kleinbankenregime» anzupassen. Darunter befindet sich auch das Rundschreiben 2018/3 «Outsourcing – Banken und Versicherungen».

Eine der vorgeschlagene Änderungen im Outsourcing-Rundschreiben betrifft das in der Praxis oft unpraktikable und deshalb kritisierte Erfordernis der Vorab-Genehmigung von relevanten Subakkordanten des Outsourcing-Anbieters durch das auslagernde Institut. «Mit dem Wegfall des Erfordernisses einer vorgängigen Genehmigung des Beizugs oder des Wechsels von Unterakkordanten wird die Arbeit der Marktteilnehmer erleichtert, ohne dabei die regulatorisch zu Recht geforderten Kontrollen zu unterwandern», schreibt die swissICT Rechtskommission – im Namen des Verbands swissICT – in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung anerkennend.

Mehr Betroffene als suggeriert

Es gibt jedoch ein grosses «Aber»: Die aktuelle Formulierung der vorgeschlagenen Änderungen könnten im Gegenteil zu neuen Pflichten und grösserem inhaltlichen wie administrativen Aufwand führen. Und diese spezifischen Änderungen  betreffen nicht etwa ausschliesslich Kleinbanken, wie die Teilrevision suggeriert, sondern generell Unternehmen der Finanzbranche und nicht zuletzt auch ICT-Anbieter.

Die Rechtskommission stört sich insbesondere daran, dass gemäss der vorgeschlagenen Formulierung Auftraggeber – sprich zum Beispiel Banken und Versicherungen – neu auch Subakkordanten (sprich Sublieferanten) ihres Lieferanten (zum Beispiel ein ICT-Anbieter) selbst prüfen und zulassen müssten. Dies ganz im Gegensatz zu heute, wo die Verantwortung über die Subakkordanten – vertragsrechtlich richtig – vornehmlich beim Lieferanten liegt.

Eingabe ist breit abgestützt

Sowohl für ICT-Anwender (Banken und Versicherungen) als auch für Anbieter (ICT-Anbieter) könnte so der Prozess aufwändiger werden und zu mehr Abstimmungsaufwand führen. Aus diesem Grund hat die swissICT Rechtskommission der Finma drei Präzisierungen vorgeschlagen.

Hinter der Eingabe von swissICT stehen auch der Dachverband ICTswitzerland sowie die Verbände Swico und asut. Die Resultate der Vernehmlassung sind bis dato noch nicht bekannt, die Revision des Rundschreibens soll ab Anfang 2020 in Kraft treten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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