9. Januar 2020
Finma-Rundschreiben: Forderungen der ICT-Branche berücksichtigt
Banken und Versicherungen sowie ICT-Dienstleistern im Finanz-Sektor drohte im Rahmen der Teilrevision des Finma-Rundschreibens «Outsourcing – Banken und Versicherungen» aufgrund geplanter neuer Regelungen erheblicher Mehraufwand. Dagegen brachten swissICT und weitere Akteure der ICT-Branche ihre Bedenken an. Wir berichteten in einem Blogpost darüber.
Seit dem 27. November 2019 ist klar: Nach Publikation des definitiven neuen Texts des Outsourcing Rundschreibens zeigt sich, dass die Finma auf die geäusserten Bedenken eingegangen ist und die vorgebrachten Änderungsvorschläge weitestgehend umgesetzt hat, wie die Anwaltskanzlei Laux Lawyers auf ihrer Website berichtet.
Im Wesentlichen geht es bei den Änderungen um die folgenden beiden Punkte:
- Das regulierte Institut hat im Rahmen eines Outsourcings im Sinne des Rundschreibens sicherzustellen, dass es über den Beizug oder Wechsel von Unterakkordanten des Dienstleisters, welche wesentliche Funktionen erbringen, frühzeitig informiert wird (Rz 33). Diese Pflicht tritt an Stelle der früheren Regelung, die verlangte, dass das regulierte Unternehmen den Beizug von Unterakkordanten vorgängig zu genehmigen hatte.
- Durch die frühzeitige Information soll sichergestellt werden, dass das regulierte Unternehmen notfalls (d.h. wenn es zum Schluss kommt, dass ein Ausstieg aus Risikosicht unumgänglich ist) die Möglichkeit hat, das Outsourcing geregelt zurückzuführen oder auf einen anderen Dienstleister zu übertragen. Diese Pflicht war bereits im bestehenden Rundschreiben in Rz 18 geregelt und wird nun im Rahmen der Revision (und nach Intervention verschiedener Marktteilnehmer) nur marginal angepasst (Rz 18 und 18.1).
Das Rundschreiben ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.