15. Juni 2020
Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit – was tun gegen das Risiko?
Stefan W. ist seit einigen Jahren Programmierer bei der Firma Muster Software, einem kleinen Schweizer IT-Unternehmen. Eines Tages kann er wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten. Aufgrund der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht muss sein Arbeitgeber ihm weiterhin Lohn zahlen, obwohl er wegen seiner Krankheit abwesend ist. Je länger sich die Krankheit seines Angestellten hinzieht, desto schwerer wird die Bürde für das Kleinunternehmen – die Muster Software GmbH gerät in ernste finanzielle Schwierigkeiten. Doch das hätte nicht sein müssen!
Die Gefahr der Lohnfortzahlungspflicht
Ein Schicksal wie das eben beschriebene fiktive Beispiel kann viele Firmen ereilen. Der Bund schreibt: «Das Gesetz (Art. 324a Abs. 1 OR) bestimmt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr zu bezahlen hat, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde.» Wie lange sie andauert, ist abhängig vom Arbeitsvertrag und der Dauer der Anstellung. Wird im Vertrag nichts erwähnt, gelten automatisch die Bestimmungen des OR.
Im OR wird die Lohnfortzahlungspflicht im ersten Dienstjahr nach Ablauf der ersten 3 Monate auf 3 Wochen festgelegt. In den darauffolgenden Dienstjahren verlängert sich die Dauer nach den kantonalen Skalen (Zürcher, Berner und Basler Skala), danach ist der Lohn per Gesetz «in angemessenem längerem Zeitraum» zu entrichten. Wenn Sie beispielsweise im Kanton Zürich tätig sind, müssen Sie einem erkrankten Angestellten, der seit 6 Jahren für Sie arbeitet, 12 Wochen lang trotz Absenz den vollen Lohn bezahlen. Die Skalen können Sie hier einsehen.
Unter anderem aufgrund der Zunahme von psychischen Krankheiten ist das Absenzvolumen in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten angestiegen: 2010 betrug es noch 236 Mio. Stunden, letztes Jahr waren es bereits 281 Millionen (Bundesamt für Statistik – Arbeitsvolumenstatistik AVOL). «Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für den Ausfall von Mitarbeitenden zwischen 600 bis 1000 CHF pro Tag» schreibt ausserdem die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS auf praevention-im-buero.ch. Ein happiges Risiko also – aber es gibt eine einfache Möglichkeit, sich davor zu schützen.
Eine Krankentaggeldversicherung schützt
Wenn Sie eine sogenannte Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie bei der Lohnfortzahlung Unterstützung. Die KTG-Versicherung hilft Ihnen dabei, Löhne erkrankter Angestellter zu bezahlen, und sichert Sie so gegen das finanzielle Risiko ab. Sie haben dabei Spielraum für ein Risikomanagement nach Ihren Vorstellungen: Sie können zum Beispiel festlegen, inwieweit Sie die Lohnfortzahlungspflicht selbst tragen wollen bzw. wie lange es dauern soll, bis Ihnen die Krankentaggeldversicherung unter die Arme greift. Je länger die Wartefrist, desto niedriger Ihre Prämie.
Die Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung in der Schweiz nicht obligatorisch. Nach diesem Text dürfte Ihnen klar sein, warum kundenorientierte Versicherungsbroker sie dennoch sehr empfehlen: Erkrankungen von Mitarbeitenden sind kaum vorherzusehen und können Ihr KMU plötzlich an den Rand seiner finanziellen Möglichkeiten treiben. Mit der KTG-Versicherung können Sie sicher sein, dass Ihre Firma solche Belastungen übersteht.
Autorin: Vanessa Manser, Account Managerin bei esurance
Bild: zvg / canva.com
Disclaimer: Dieser Artikel erscheint im Rahmen der Partnerschaft mit esurance, einem Mitglied von swissICT. Gemeinsam mit esurance und dem Label swiss made software bietet swissICT seit April 2020 branchenspezifische und kostengünstige Versicherungslösungen an. Alle Informationen rund um dieses Angebot finden Sie unter www.swissict.ch/esurance