1. Dezember 2020

Unfallversicherung: Diese Zusatzdeckungen lohnen sich für IT-Firmen

Bei Versicherungen kommt es oft auf kleine Details an, die im Schadenfall einen grossen Unterschied machen können, gerade auch bei der Unfallversicherung und bei möglichen Zusatzversicherungen.

Programmierer Patrick M. arbeitet bei einem IT-Unternehmen und ist leidenschaftlicher Bergsteiger. Eines Tages verletzt er sich bei einer etwas gewagteren Tour und muss ins Spital. Er verlässt sich auf die Unfallversicherung, die sein Arbeitgeber abgeschlossen hat – doch die zahlt nicht: Seine Firma verfügt über keine Grobfahrlässigkeitsdeckung.

868’159 Berufs- und Freizeitunfälle von angestellten und stellensuchenden Personen wurden 2019 in der Schweiz erfasst – 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. In solchen Fällen hilft die obligatorische Unfallversicherung (UVG). «Obligatorisch» heisst aber nicht «für alle gleich»: Über die Unfall-Zusatzdeckungen (UVGZ) lassen sich individuelle Anpassungen vornehmen. Was lässt sich da machen – und warum ist das für IT-Firmen interessant?

UVGZ: Wunschgemäss absichern und attraktiv positionieren

Was wie angepasst werden sollte, hängt stark von den Wünschen und Bedürfnissen individueller Unternehmen ab. Primär geht es um die Frage: Wollen Sie sich und Ihre Angestellten minimal, durchschnittlich oder überdurchschnittlich absichern? Dabei spielen auch die Eigenheiten der Branche eine Rolle.

Gerade für die IT-Branche ist es dabei wichtig, zu berücksichtigen, dass man sich mit einem attraktiven UVGZ-Paket im Kampf um die wenigen Talente und Fachkräfte vorteilhaft positionieren kann. Grosskonzerne in der Telekommunikation, Versicherungsbranche oder auch Google haben diese Möglichkeit schon länger für sich entdeckt – es lohnt sich, hier mitzuziehen. Und das ist nicht der einzige gute Grund für Zusatzdeckungen.

Welche UVGZ-Deckungen gibt es?

Die möglichen Anpassungen für die Unfallversicherung betreffen primär die folgenden Ebenen:

  • Taggeld

Die Unfallversicherung zahlt Ihnen bei Unfällen ab dem dritten Tag danach den Lohn der verunfallten Person zurück – allerdings standardmässig nur zu 80 Prozent und nur bis zu einem Lohn von 148’200 CHF pro Jahr. Mit den UVGZ-Deckungen können Sie Löhne zu bis zu 100 Prozent abdecken lassen und auch höhere Löhne versichern, was für IT-Spezialisten und Kaderleute relevant sein kann. Achten Sie darauf, wie hoch der maximal versicherbare Lohn bei Ihrer Versicherung ist – eventuell ist er zu niedrig, um Ihre höchsten Löhne voll abzudecken.

  • Heilungskosten (halbprivate oder private Abteilung)

Standardmässig erstattet die Unfallversicherung nur die Kosten für die allgemeine Spitalabteilung. Die UVGZ-Deckungen erlauben es jedoch, dass Ihre Angestellten in der privaten Abteilung behandelt werden. Diese Deckung können Sie auch auf bestimmte homogene Gruppen von Angestellten (z.B. Kader) beschränken.

  • Grobfahrlässigkeitsverzicht bei Kürzungen

Verschiedene Aktivitäten werden gemäss Versicherungsgesetz als absolute oder relative Wagnisse bezeichnet. Kommen Sie bei einem absoluten Wagnis (z.B. Rennsport, Basejumping, Vollkontaktkampfsport) ausserhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit zu Schaden, werden Ihre Taggelder gekürzt oder ganz verweigert.

Verunfallen Sie bei einem relativen Wagnis (z.B. Bergsteigen, Klettern, Gleitschirmfliegen), wird überprüft, wie bedacht Sie vorgegangen sind, um das Risiko zu senken, und bei einem ungünstigen Befund werden die Taggelder gekürzt oder verweigert. Das können Sie jedoch mit einer Grobfahrlässigkeitsdeckung ändern und müssen sich somit in keinem Fall Sorgen um die Auszahlung machen.

Es gibt je nach Anbieter auch weitere UVGZ-Deckungen, die z.B. Kündigungsschutz, Auszahlung von Unfallkapital an Angehörige oder Auslandsschutz betreffen.

Unsere Empfehlungen zu Unfall-Zusatzversicherungen

Zunächst ist zu berücksichtigen, dass Sie UVG und UVGZ beim selben Anbieter abschliessen sollten. Da die beiden Gebiete aufeinander abgestimmt werden müssen, ersparen Sie sich so viel Mühe und Unklarheiten bezüglich Doppeldeckungen und Deckungslücken.

Wir empfehlen zudem eine Deckung für Grobfahrlässigkeit, damit Sie und Ihre Angestellten keine Angst vor Kürzung oder Verweigerung der Leistungen haben müssen, wenn Sie verunfallt sind. Prüfen Sie zudem den maximal versicherbaren Lohn bei Ihrer Versicherung, damit die Unfalltaggelder nicht zu weit unter den normalen Gehältern Ihrer IT-Spezialisten und Ihres Kaders liegen. Und besonders wichtig: Wenn Sie die Chance haben, nutzen Sie die Option, das Kündigungsrecht Ihrer Versicherung im Schadenfall ausser Kraft zu setzen.

Abhängig von Ihren Möglichkeiten, Wünschen und Bedürfnissen gibt es noch einige weitere Zusatzdeckungen, die sich für Sie lohnen könnten. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, kann Ihnen Ihr Broker helfen, die richtigen UVGZ-Deckungen für Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu bestimmen und kosteneffizient abzuschliessen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei, das richtige Absicherungspaket für Ihre Firma zu schnüren!

 

Autorin: Vanessa Manser, Account Managerin bei esurance

Bild: Canva

Disclaimer: Dieser Artikel erscheint im Rahmen der Partnerschaft mit esurance, einem Mitglied von swissICT. Gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsbroker esurance und dem Label swiss made software bietet swissICT seit April 2020 branchenspezifische und kostengünstige Versicherungslösungen an. Alle Informationen rund um dieses Angebot finden Sie unter www.swissict.ch/esurance

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